Mit Aushang (Schaukasten und WhatsApp Gruppe) vom 20.06.2022 informierten wir, dass das Aufstellen von überdimensionierten Schwimmbecken nach wie vor nicht erlaubt ist. Entsprechend der am 01.05.2009 in Kraft getretenen Gartenordnung (GO) ist das Aufstellen von Planschbecken auf das Fassungsvermögen von maximal 1000 Liter begrenzt.
Becken in der Größenordnung von 1,80 m Innendurchmesser und 0,40 m Randhöhe sind entsprechend GO der Stadt Bottrop Pkt. 1.8 gestattet. Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Gartenpächter verantwortlich.
Beim Blick über den Gartenzaun mussten wir leider wieder feststellen, dass trotzdem übergroße Schwimmbecken aufgestellt und genutzt werden. Um unseren Pflichten als Vorstand nachzukommen, fordern wir die betreffenden Gartenfreunde auf, die nichtzulässigen Becken zeitnah rückzubauen.
Sollte sich chemiehaltiges Wasser in den Becken befinden, ist dieses durch eine Fachfirma zu entsorgen und uns einen Entsorgungsnachweis vorzulegen. Für das kommende Jahr 2023 weisen nochmals daraufhin, dass das Aufstellen dieser überdimensionierten Becken weiterhin nicht erlaubt ist.
Hinweis: Eine Nichtbeachtung kann zur Kündigung des Pachtvertrags führen!
Wir bitten um Kooperation und verbleiben mit freundlichen Grüßen und Gut Grün,
Euer Vorstand