Beim Blick über den Gartenzaun mussten wir feststellen, dass wieder überdimensionierte Schwimmbecken aufgestellt wurden. Entsprechend der am 01.05.2009 in Kraft getretenen Gartenordnung (GO) ist das Aufstellen von Planschbecken auf das Fassungsvermögen von maximal 1000 Liter begrenzt.
Becken in der Größenordnung von 1,80 m Innendurchmesser und 0,40 m Randhöhe sind entsprechend GO der Stadt Bottrop Pkt. 1.8 gestattet. Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Gartenpächter verantwortlich.
Um unseren Pflichten als Vorstand nachzukommen fordern wir die betreffenden Gartenfreunde auf, den Zustand entsprechend GO bis 02.07.2022 herzustellen.
Wir bitten um Eure Kooperation.