Stromzählerwechsel und Zählerablesung

Liebe Gartenfreunde,
am Samstag, den 16.06.2018, ab 10:00 Uhr werden die Stromzähler abgelesen.
Alternativtermin: 23.06.2018 ab 10:00 Uhr.

Wir bitten um Anwesenheit und freien Zugang zum Stromzähler.
Der Betrag für den abgelesenen Stromverbrauch wird vom Kassierer vor Ort erhoben.

Stromzählerbeschaffung und Zählerwechsel:
Wie in der JHV am 24.März 2018 und MGV 23.Oktober 2017 angekündigt, ist lt. Mess- und
Eichgesetz ist für uns ein Wechsel des Stromzählers notwendig.

Rechtsgrundlagen:
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind seit
dem 01.01.2015 in Kraft und vollumfänglich gültig.

Das bedeutet für die Kleingartenanlagen allgemein:
– Die Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von geeichten Zählern ist seit 2015 vom
geschäftlichen und amtlichen Verkehr auch auf den privaten Bereich erweitert
worden.
– So sind auch Kleingärtner grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu
verwenden und zu melden, wenn den Gartenfreunden gegenüber verbrauchsabhängig
durch den Verein der Stromverbrauch abgerechnet wird.
– Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mittels ungeeichter Zähler
der Stromverbrauch abgerechnet wird.
– Die geforderte Meldung über den Zählereinbau an das Eichamt mit technischen
Angaben obliegt dem Verein.

Die Beschaffung der Zähler erfolgt als Sammelbestellung. Zähler- und Montagekosten für
ein geeichten Stromzähler wird als Vorleistung am Stromablesetag erhoben.

Dafür sind vorab 45,00€ veranschlagt.

Die abschließende Berechnung wird mit der Jahresrechnung erfolgen.